Unbedingt erforderlich für einen längeren Aufenthalt in Indien ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland decken in der Regel nur Urlaubsaufenthalte bis zu 30 Tagen ab. Die Kosten für den Versicherungsschutz belaufen sich auf etwa 30 Euro im Monat.
Dafür werden im Bedarfsfall die ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen, Medikamente, Krankenrücktransport und Überführungskosten im Todesfall übernommen. Glücklicherweise musste ich noch keine dieser Leistungen in Anspruch nehmen. Bei der letztgenannten könnte sich zudem das Verfassen dieses Berichts als schwierig gestalten. 😉
Bevor die erste Vergütung auf dem indischen Bankkonto zur Verfügung steht, ist man auf Finanzreserven aus Deutschland angewiesen. Diese lassen sich bequem am Geldautomat sowohl mit gängigen Kreditkarten (Visa, Master, Amex), als auch mit Debitkarte (Maestro) anzapfen.